Serie: Steuertipp #3

Steuern sparen mit der richtigen Rechtsform

Steuertipps
07.03.2024

Personen- oder Kapitalgesellschaft? Unternehmer*innen raucht bei dieser Frage oftmals der Kopf. Der Badener Steuerberater Michael Bubla gibt einen Überblick über die gängigsten Rechtsformen für Unternehmen in Österreich und erklärt die Neuerungen ab 2024.

Personengesellschaften im Überblick

Zunächst geht es um sogenannte Personengesellschaften. Als „natürliche Personen“ haben deren Eigentümer*innen Einkommenssteuer zu zahlen. Die wurde mit der Abschaffung der kalten Progression 2022 reduziert, einige Absetzbeträge an die Inflation angepasst.

  • Einzelunternehmen (EU): Super für den Einstieg als Freiberufler, Kleinunternehmer oder Gewerbetreibender. EU sind flexibel, mit überschaubaren Formalitäten und ohne Mindestkapital. Allerdings: Geht es schief, haftet man mit seinem Privatvermögen.
  • Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tun sich mehrere Partner zusammen. Auch hier: unbürokratisch, flexibel, kein Mindestkapital. Ein Vertrag regelt Gewinnverteilung, Entnahmeregeln, Ausstiegsmöglichkeiten und Kündigungsfristen. Wieder haften die Partner mit ihrem Privatvermögen.
  • Offene Handelsgesellschaft (OG): Wie oben, jedoch haften die Partner mit Betriebs- und Privatvermögen. Die OG ist ins Handelsregister eingetragen, was ihre Kreditwürdigkeit hebt.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Für Einzelkämpfer (hier: „Komplementär“), die ihre Geldgeber („Kommanditisten“) bei minimalem Mitspracherecht einbinden wollen. Die KG wird ins Handelsregister eingetragen, der Komplementär haftet mit seinem Privatvermögen, die Kommanditisten nur mit ihrer Einlage.

Kapitalgesellschaften im Überblick

Anders ist die Situation bei den Kapitalgesellschaften. Hier zahlt die Gesellschaft als „juristische Person“ Körperschaftssteuer. Dieser Steuersatz sinkt stetig, von 25 % im Jahr 2022 auf 23 % im Jahr 2024.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Einfachste, aber keinesfalls unbürokratische Form einer Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Einlage begrenzt. Neu: Das Mindeststammkapital ist seit 2024 von 35.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert, die Mindestkörperschaftssteuer von 1750 Euro p.a. auf 500 Euro.
  • Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG/FlexCo): Neu seit 2024 und der GmbH sehr ähnlich, plus der Möglichkeit, Mitarbeiter am Geschäftserfolg teilhaben zu lassen. Dafür gibt es Geschäftsanteile mit Stimmrecht und Unternehmenswertanteile (max. 24,99%) ohne Stimmrecht.
  • Aktiengesellschaft (AG): Geeignet für Umgründungen oder bei sehr hohem Kapitalbedarf. Das Grundkapital ist in zahlreiche Aktien zerlegt, die von den Gesellschaftern (Aktionären) erworben werden. Keiner von ihnen haftet persönlich.

Michael Bubla
Steuerberater Michael Bubla (www.bubla.at) gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsformen