Anti-Money Laundering

Schulungen zur Korruptionsbekämpfung

Korruptionsbekämpfung
23.02.2024

Schulungen zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung sollen Unternehmen dabei helfen, den Geschäftsverkehr mit ihren Vertragspartner*innen sicherer zu gestalten, diese zu mehr Transparenz zu verpflichten, und bereits bestehende gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Hand reicht Kuvert über Tisch, andere Hand lehnt ab

„Aufklärung bezüglich der Vermeidung von korruptions- und geldwäschegeneigten Geschäften kann nur erfolgreich sein, wenn erfahrene Rechtsexpert*innen sich laufend weiterbilden und dieses erworbene Wissen verständlich in ihre Beratung miteinfließen lassen“, sagen HSP.law Partner und Rechtsanwälte, Nikolaus Becker, und Peter Wagesreiter, die zuletzt von Austrian Standards als Compliance AML (Anti-Money Laundering) & Sanctions Officer zertifiziert wurden.

Wie die jüngste Veröffentlichung des seit 1995 jährlich erstellten Korruptionswahrnehmungsindexes (Corruption Perceptions Index, kurz „CPI“) zeigt, ist Österreich noch immer mit Platz 20 im Ranking im besten Fall zweitklassig im Vergleich mit anderen Industrienationen, wie etwa Deutschland auf Rang 9 oder gar Dänemark auf Rang 1. Die Daten werden mittels Befragungen von Expert*innen sowie Geschäftsleuten erhoben und stellen damit natürlich eine sich durch Medienberichte und öffentlich behandelte Gerichtsverfahren beeinflussbare Wahrnehmung dar. Nichtsdestotrotz zeigt es klar, wie die Korruptionsproblematik in Österreich eingeschätzt wird.

Sensibilisierung auf Früherkennungssignale

„Um Bestechung, Geldwäsche und andere mit Korruption eng verbundene Aktivitäten verhindern zu können braucht es einerseits Gesetze, welche gezielt Transparenz fördern und zur Veröffentlichung von Korruptionsindikatoren, wie zB Parteispenden, verpflichten. Andererseits braucht es laufende Schulungen und Weiterbildungen für all jene, die täglich im Unternehmen, sei es in der Compliance oder in außenwirksamen Bereichen wie dem Vertrieb, tätig sind, um Risiken von Korruption frühzeitig erkennen und verhindern zu können,“ fordern Nikolaus Becker und Peter Wagesreiter.

Aufgrund der gesetzlichen Compliance Vorschriften führte die Kanzlei HSP.law schon längst Kontrollmechanismen ein, um im Rahmen von Geldwäsche- und Sanktionenchecks Mittelherkunft und natürliche sowie juristische Personen selbst (Know Your Customer) überprüfen zu können und bietet diese Checks auch Ihren Mandant*innen und Dritten, zB Banken, an.

Die Expert*innen betonen: „AML-Schulungen, welche ihren Fokus auf Bekämpfung von Geldwäsche und Umgehung von Sanktionen legen, geben nicht nur einen Einblick in die bereits bekannte Praxis von Compliance Maßnahmen, sondern sensibilisiert auch auf bedeutende Früherkennungssignale für drohende Korruptionstatbestände im Zusammenhang mit Geldwäsche und Sanktionsumgehung.“

Geldwäsche und Anonyme Meldesysteme

Geldwäsche und Korruption hängen unmittelbar zusammen. Geldwäsche ermöglicht Korruption und Korruption wiederum hat oftmals das Ziel, Maßnahmen zur Aufdeckung und Verhinderung der Geldwäsche oder sonstige illegale Finanzmittelverwendungen außer Kraft zu setzen oder gar verschärfte Gesetzesnovellierungen zu verhindern. Des Weiteren stammen Gelder, welche mittels Geldwäsche wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf geschleust werden sollen, neben anderen illegalen Tätigkeiten wie etwa Drogenhandel oder Steuerhinterziehung oft auch aus Korruption.

Einen bedeutenden Schritt, um Korruption schon intern im Unternehmen zu erkennen und wirksam zu bekämpfen, stellt das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) dar, welches Unternehmen dazu verpflichtet, interne Meldekanäle zu implementieren, welche ihren Mitarbeiter*innen ermöglichen, HSchG-relevante und in den meisten Fällen strafrechtlich relevante Missstände wie eben Korruptionsfälle anonym melden zu können. „Unsere Kanzlei HSP.law stellt einen von fachkundigen Compliance Spezialisten und Spezialistinnen entwickelten internen Meldekanal, die webbasiertePlattform 'Whisper', zur Verfügung, welche Unternehmen anonym, vertraulich und sicher die HSchG-konforme Umsetzung ermöglicht“, so die beiden Partner abschließend.